Was bedeutet die neue Regelung konkret für Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen? Wikimedia Deutschland hat bei 3 Experten des Aktionsbündnisses nachgefragt.
Folgende drei Fragen wurden von Wikimedia Deutschland gestellt:
- Zum 1.3.2018 tritt eine Neureglung des Urheberrechtsgesetzes (u. a. neuer §60a) in Kraft. Welche Neuerungen kommen damit etwa auf E-Learning-Plattformen zu und was bedeutet das für die Universitäten? - Frage an Thomas Hartmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am FIZ Karlsruhe im Bereich Immaterialgüterrecht, wo er sich vor allem mit der Rechtslage für digitale Forschungsdaten befasst.
- Aus Sicht des Bibliothekars: Welche Chancen und Risiken bergen die aktuellen Entwicklungen im Zuge der EU-Urheberrechtsreform? Wer wird nach dem derzeitigen Stand etwas davon haben, wer nicht? - Frage an Oliver Hinte, Geschäftsführer der Fachbibliothek Rechtswissenschaft an der Universität Köln und juristischer Berater des Verbands der Bibliotheken des Landes NRW.
- Wie geht das Urheberrechts-Wissensgesel
lschafts-Gesetz mit dem gesetzlichen Verleihrecht für elektronische Medien um? Welche Entwicklungen gibt es dazu auf europäischer Ebene? - Frage an Prof. Dr. Christoph Bruch, der für das Open-Science-Koordinationsbüro der Helmholtz- Gemeinschaft tätig ist und zuvor die Open-Access-Stelle der Max-Planck-Gesellschaft leitete.
https://blog.wikimedia.de/2017/12/01/1-frage-1-antwort-was-aendert-sich-durch-das-neue-urheberrechts-wissensgesellschafts-gesetz/
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