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Dienstag, 5. Dezember 2017

Was ändert sich durch das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz?

Am 6. November 2017 war das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ bei Wikimedia Deutschland zu Gast. Das Bündnis beschäftigte sich in verschiedenen Vorträgen mit dem im März 2018 in Kraft tretenden „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (kurz: UrhWissG).

Was bedeutet die neue Regelung konkret für Bildungs- und Wissenschaftsinstitutionen? Wikimedia Deutschland hat bei 3 Experten des Aktionsbündnisses nachgefragt.

Folgende drei Fragen wurden von Wikimedia Deutschland gestellt:
  • Zum 1.3.2018 tritt eine Neureglung des Urheberrechtsgesetzes (u. a. neuer §60a) in Kraft. Welche Neuerungen kommen damit etwa auf E-Learning-Plattformen zu und was bedeutet das für die Universitäten? - Frage an Thomas Hartmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am FIZ Karlsruhe im Bereich Immaterialgüterrecht, wo er sich vor allem mit der Rechtslage für digitale Forschungsdaten befasst.
  • Aus Sicht des Bibliothekars: Welche Chancen und Risiken bergen die aktuellen Entwicklungen im Zuge der EU-Urheberrechtsreform? Wer wird nach dem derzeitigen Stand etwas davon haben, wer nicht? - Frage an Oliver Hinte, Geschäftsführer der Fachbibliothek Rechtswissenschaft an der Universität Köln und juristischer Berater des Verbands der Bibliotheken des Landes NRW.
  • Wie geht das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz mit dem gesetzlichen Verleihrecht für elektronische Medien um? Welche Entwicklungen gibt es dazu auf europäischer Ebene? - Frage an Prof. Dr. Christoph Bruch, der für das Open-Science-Koordinationsbüro der Helmholtz-Gemeinschaft tätig ist und zuvor die Open-Access-Stelle der Max-Planck-Gesellschaft leitete.
Antworten auf die Fragen sind zu finden unter:
https://blog.wikimedia.de/2017/12/01/1-frage-1-antwort-was-aendert-sich-durch-das-neue-urheberrechts-wissensgesellschafts-gesetz/   

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