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Samstag, 23. Dezember 2017

ARD verliert gegen Zeitungsverlage

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit über die "Tagesschau"-App den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision abgewiesen. "Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig", teilte der Norddeutsche Rundfunk mit. Das Gericht hatte die Ausgabe der "Tagesschau-App" vom 15. Juni 2011 als "in unzulässiger Weise presseähnlich" bewertet. Mehrere Tageszeitungen, darunter die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Die Welt, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und der Kölner Stadt-Anzeiger, hatten gegen die "Tagesschau-App" geklagt. Der BGH in Karlsruhe hat die Entscheidung (Az.: 1 ZR 216/16) noch nicht veröffentlicht.

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