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Freitag, 1. September 2017

Leitfaden für den Geschäftsverkehr zwischen wissenschaftlichen Bibliotheken und dem Antiquariatsbuchhandel

Leitfaden für den Geschäftsverkehr zwischen wissenschaftlichen Bibliotheken und dem Antiquariatsbuchhandel / erarbeitet von 2014 bis 2016 unter Leitung von Petra Feuerstein-Herz von der Unterarbeitsgruppe Antiquarische Erwerbung der Arbeitsgemeinschaft Handschriften und Alte Drucke in der Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv), dem Verband Deutscher Antiquare e. V. (VDA), der Genossenschaft der Internet-Antiquare (GIAQ) sowie der IG Antiquariat und Versandbuchhandel im Börsenverein. Stand: März 2017   

Abstract
Die Erhaltung und Pflege des in Handschriften und Drucken überlieferten historischen Kulturgutes gehört zu den unerlässlichen Aufgaben der Bibliotheken und der Antiquariate. Für die optimale Wahrnehmung dieses Auftrags ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem antiquarischen Buchhandel und den Bibliotheken unerlässlich. Neben der dauerhaften Sicherung von Kulturgütern durch die öffentlichen Bibliotheken kommt dem Antiquariatshandel bei der „Hebung“ von privaten Sammlungsbeständen und Einzelstücken und der Vermittlung an neue Eigentümer besondere Bedeutung zu.

Es handelt sich um die aktualisierte Überarbeitung der 1996 veröffentlichten Empfehlungen zum Geschäftsverkehr zwischen wissenschaftlichen Bibliotheken und dem Antiquariatsbuchhandel . Die Überarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Antiquare e. V. (VDA), der Genossenschaft der Internet-Antiquare (GIAQ) sowie der IG Antiquariat und Versandbuchhandel im Börsenverein. Es wäre wünschenswert, wenn sich weitere Gruppierungen und Verbände von Bibliotheken als auch Antiquariaten und Auktionshäusern diesen Empfehlungen anschließen. Die gemeinsam beschlossene Fassung wird deshalb durch alle Beteiligten öffentlich gemacht, spätere Aktualisierungen sind anstrebenswert.  Ziel ist die Zusammenarbeit aller Partner bei der antiquarischen Erwerbung durch die Schaffung gemeinsamer Standards und Handlungsrichtlinien – selbstverständlich unter Berücksichtigung aller ohnehin geltenden rechtlichen Bestimmungen (BGB, HGB, AGBs etc.) – zu optimieren. Für den Geschäftsverkehr mit ILAB-Antiquaren wird darüber hinaus der „ILAB Code of Ethics“ als verbindlich zu Grunde gelegt. 

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