Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat am 26. September 2017 über den Normenkontrollantrag gegen die „Satzung zur
Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“ der Universität
Konstanz verhandelt. Das Gericht hat seine Entscheidung allerdings noch nicht
bekanntgegeben. Geklagt hatten 17 Hochschullehrende der Universität Konstanz.
Die Entscheidung über die Satzung vom 10. Dezember 2015, die die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Konstanz verpflichtet,
ihr sogenanntes „Recht auf Zweitveröffentlichung“ wahrzunehmen, wird
schriftlich zugestellt. Aus den Ausführungen des Gerichtes zeichnet sich
eine Vorlage an das BVerfG in Karlsruhe ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat
Zweifel geäußert, dass §44 Abs. 6 LHG, auf den sich die Satzung stützt, von der
Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg gedeckt ist. Im Übrigen hat
der Verwaltungsgerichtshof an der inhaltlichen Ausgestaltung der Satzung keine
Bedenken erkennen lassen.
Pressemitteilung: http://bit.ly/2yEsB4w
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