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Mittwoch, 27. September 2017

Entscheidung zum verpflichtenden Zweitveröffentlichungsrecht noch nicht bekannt

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat am 26. September 2017 über den Normenkontrollantrag gegen die „Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts“ der Universität Konstanz verhandelt. Das Gericht hat seine Entscheidung allerdings noch nicht bekanntgegeben. Geklagt hatten 17 Hochschullehrende der Universität Konstanz. Die Entscheidung über die Satzung vom 10. Dezember 2015, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Konstanz verpflichtet, ihr sogenanntes „Recht auf Zweitveröffentlichung“ wahrzunehmen, wird schriftlich zugestellt. Aus den Ausführungen des Gerichtes zeichnet sich eine Vorlage an das BVerfG in Karlsruhe ab. Der Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel geäußert, dass §44 Abs. 6 LHG, auf den sich die Satzung stützt, von der Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg gedeckt ist. Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof an der inhaltlichen Ausgestaltung der Satzung keine Bedenken erkennen lassen.

Pressemitteilung: http://bit.ly/2yEsB4w

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