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Montag, 19. Juni 2017

Die Vereinnahmung der Urheberschaft der Autoren durch die Verlage ist die usurpatorische Standard-Praxis

Von Rudi Schmiede

In unterschiedlichen Zusammenhängen und auf verschiedenen Listen läuft seit Längerem eine intensive Debatte über Fragen des Urheberrechts und dessen Auswirkungen in Forschung, Lehre und Studium und insbesondere den dazu vorliegenden Referentenentwurf des Justizministeriums (siehe: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html). Leider haben sich dazu bislang überwiegend Bibliothekare und Informationsspezialisten sowie offizielle Hochschulsprecher geäußert, weniger die unmittelbar betroffenen Wissenschaftler, Hochschullehrer und Studierenden.

Umso interessanter ist es, sich Stellungnahmen von Wissenschaftlern kritisch anzuschauen. Vermutlich von den meisten FachkollegInnen unbemerkt, hat aus meinem Fach der bisherige Vorsitzende der Deutsche Gesellschaft für Soziologie, Stephan Lessenich, als (eigentümlich subjektiv formulierte und auf der Webpage der DGS nicht auffindbare, gleichwohl vom BMJV so bewertete) Stellungnahme der DGS ablehnend Stellung zu dem Referentenentwurf bezogen (siehe: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/02102017_Stellungnahme_LMU_RefE_UrhWissG.pdf;jsessionid=7BEB7437EAF6DD0298E06D3BE02B89DB.2_cid297?__blob=publicationFile&v=2). Er argumentiert dabei eher kurz formuliert in dieselbe Richtung, die einer seiner LMU-Hochschulkollegen (zusammen mit einem Kollegen aus Heidelberg) kürzlich genauer und polemischer ausgeführt hat. Ich setze mich im Folgenden (die wesentlichen Textteile wurden schon auf inetbib veröffentlicht) mit deren Stellungnahme auseinander. ... [mehr] http://www.password-online.de/?wysija-page=1&controller=email&action=view&email_id=270&wysijap=subscriptions

 

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