Partyfotos von Betrunkenen oder peinliche Szenen auf Bildern des
Ex-Partners schaffen es immer wieder in soziale
Netzwerke. Nur sehr selten werden die Abgebildeten vorher um Erlaubnis
gefragt. "Wer ungewollte Bilder von sich bei Facebook, Instagram und Co findet,
hat einen rechtlichen Anspruch, sie entfernen zu lassen", erklärt Till
Kreutzer vom Urheberrechtsportal iRights.info
. Denn das Recht am eigenen Bild gelte auch im Internet. Danach
entscheidet jeder selbst, ob und welche Fotos von ihm zugänglich sein
sollen.
Wer ein ungewolltes Bild von sich entdeckt, muss aber nicht gleich zum
Anwalt gehen. Eine E-Mail an den Profilinhaber mit der
Bitte um Entfernung der Aufnahme reicht oftmals schon aus. Eine
andere und wichtige Möglichkeit ist es, sich direkt an die Anbieter der
Seite zu wenden und das Foto zu beanstanden. Dafür
gibt es in der Regel bei sozialen Netzwerken einen entsprechenden "Melde-Button".
Die Betreiber der Netzwerke seien auch daran interessiert, gegen
Rechtsverstöße vorzugehen. Das Problem an der Sache: "Wie schnell
reagieren die Anbieter auf Beschwerden?", wirft Kreutzer eine wichtige
Frage auf. Lässt sich der Betreiber zu viel Zeit oder handelt er gar
nicht, komme man um einen Anwalt nicht herum.
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