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Donnerstag, 16. März 2017

Recht am eigenen Bild

Partyfotos von Betrunkenen oder peinliche Szenen auf Bildern des Ex-Partners schaffen es immer wieder in soziale Netzwerke. Nur sehr selten werden die Abgebildeten vorher um Erlaubnis gefragt. "Wer ungewollte Bilder von sich bei Facebook, Instagram und Co findet, hat einen rechtlichen Anspruch, sie entfernen zu lassen", erklärt Till Kreutzer vom Urheberrechtsportal iRights.info . Denn das Recht am eigenen Bild gelte auch im Internet. Danach entscheidet jeder selbst, ob und welche Fotos von ihm zugänglich sein sollen.

Wer ein ungewolltes Bild von sich entdeckt, muss aber nicht gleich zum Anwalt gehen. Eine E-Mail an den Profilinhaber mit der Bitte um Entfernung der Aufnahme reicht oftmals schon aus. Eine andere und wichtige Möglichkeit ist es, sich direkt an die Anbieter der Seite zu wenden und das Foto zu beanstanden. Dafür gibt es in der Regel bei sozialen Netzwerken einen entsprechenden "Melde-Button".

Die Betreiber der Netzwerke seien auch daran interessiert, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. Das Problem an der Sache: "Wie schnell reagieren die Anbieter auf Beschwerden?", wirft Kreutzer eine wichtige Frage auf. Lässt sich der Betreiber zu viel Zeit oder handelt er gar nicht, komme man um einen Anwalt nicht herum.

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