Die österreichischen Urheberrechtsabgaben auf unbespielte Datenträger
sind legal. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) des Landes vergangene
Woche bestätigt. Die Abgaben sollen Rechteinhaber für legale
Privatkopien ihrer Werke entschädigen. Doch der OGH überrasche mit einer
weiteren Feststellung: Privatpersonen müssen selbst dann zahlen, wenn
sie gar keine Privatkopien machen. Damit ändert der OGH nicht nur seine
bisherige Ansicht, sondern stellt sich auch bewusst gegen den deutschen
Bundesgerichtshof (BGH), wie auch gegen die Antworten des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) auf Fragen des OGH im selben Verfahren. ... [mehr] https://heise.de/-3643375
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