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Mittwoch, 8. März 2017

EuGH bestätigt volle Mehrwertsteuer für E-Books

Für E-Books gilt in der EU weiterhin der volle Umsatzsteuersatz. Der Gleichheitsgrundsatz ist dadurch nicht verletzt, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er wies damit Klagen Polens gegen die EU-Regelung ab und bestätigte indirekt die geltenden Regelungen in Deutschland. (Az: C-390/15). Nach EU-Recht ist eine verringerte Umsatzsteuer zulässig für die "Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern". Entsprechend gilt in Deutschland für normale Bücher und seit 2015 auch für Hörbücher der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Auf digitale E-Books wird dagegen der reguläre Satz von 19 Prozent erhoben. ... [mehr] http://www.fr.de/wirtschaft/lesen-eugh-bestaetigt-volle-mehrwertsteuer-fuer-e-books-a-1110944

auch: EuGH: Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Books zum Download


 

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