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Freitag, 27. Januar 2017

Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft will Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz verbessern

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wird bei den anstehenden Beratungen und Anhörungen zum Referentenentwurf für ein Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz versuchen, weitere Verbesserungen durchzusetzen, wie z. B.
  1. den Verzicht auf eine Quantifizierung der Nutzungshandlungen (derzeit variierend zwischen 10, 25 und 75%),
  2. die Erlaubnis, auch außerhalb von Bibliotheksräumen auf die digitalisierten Bestände der Bibliotheken zugreifen zu können (z.B. VPN),
  3. die Vergütungsregelungen, vor allem für Nutzungen von öffentlich finanzierten Werken, besser auf die Besonderheiten in der Wissenschaft gegenüber den Publikumsmärkten anzupassen,
  4. offensichtlich vergessene Arten von Beiträgen, wie Konferenzbeiträge und Artikel in Sammelbänden jeder Art in die Nutzungserlaubnisse, z.B. in den §§ 60a und 60c, einzubeziehen und
  5. in Bibliotheken (nach ersten Auswertungen) gespeicherte Text- und Data-Mining (TDM)-Korpora zur Überprüfung der Ergebnisse wieder neu auswerten zu können.
via http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0117.html

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