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Mittwoch, 30. November 2016

Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium in Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Anhörungsfreigabe für das Gesetz zur Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass internationale Studierende von außerhalb der EU ab dem Wintersemester 2017/18 künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Für ein Zweitstudium sollen künftig generell 650 Euro pro Semester erhoben werden. Es gilt Bestandsschutz: Wer bereits an der Hochschule eingeschrieben ist, ist nicht betroffen und kann  seinen Studiengang zu den geltenden Bedingungen abschließen.

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