Follower

Donnerstag, 10. November 2016

EuGH-Urteil zum Verleih von E-Books vom 10.11.2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10.11.2016 entschieden (Verfahren C-174/15), dass E-Books und gedruckte Bücher beim Verleih durch Bibliotheken unter bestimmten Voraussetzungen gleich zu behandeln sind. Demnach sollen Bibliotheken digitale Bücher verleihen dürfen, ohne mit den Verlagen und Autoren marktgerechte Lizenzverträge abzuschließen

Pressemitteilung des EuGH vom 10.11.2016: Das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden 

Keine Kommentare: