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Donnerstag, 18. August 2016

Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein verabschiedet

Nach Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz hat auch Schleswig-Holstein ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. Darin heißt es: Bibliotheken sind Partner für Bildung, Kultur, Wissenschaft  und  lebenslanges  Lernen. Sie zählen damit zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie sind Standortfaktor und im Rahmen der Sozialraum- und Stadtentwicklungsplanung sowie bei Maßnahmen zur Förderung digitaler Infrastruktur und digitaler Angebote im Bereich von Bildung und Kultur zu berücksichtigen. Das Gesetz steht unter http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4300/drucksache-18-4381.pdf online zur Verfügung.

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