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Freitag, 10. Juni 2016

Auschwitz-Akten sollen Unesco-Welterbe werden

Die Akten und Tonbänder zum Frankfurter Au­schwitz-Prozess stehen vor der Aufnahme ins Dokumentenregister der Welt. Die Deutsche Unesco-Kommission hat die Unterlagen dazu bei der Generaldirektion in Paris eingereicht. Damit könnten die Dokumente aus der deutschen Nachkriegszeit Eingang ins Unesco-Register „Memory of the World“ finden. Ein positives Votum aus Paris, das für kommendes Jahr erwartet wird, gilt als weitgehend sicher: Bisher wurde kein deutscher Antrag auf Aufnahme in das Welt-Dokumentenregister abgelehnt.

Insgesamt geht es um 454 Aktenbände und 103 Tonbandaufnahmen. Der erste Auschwitz-Prozess von 1963 gilt als Wendepunkt bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland. Es standen 22 Angeklagte, darunter SS-Offiziere und Wachleute, vor Gericht. Zu verdanken ist das Verfahren der Hartnäckigkeit des früheren hessischen Generalstaatanwalts Fritz Bauer. Fast noch beklemmender als die Prozess-Unterlagen ist manches Detail aus den Vorermittlungen. In Akte 86 schildert Richter Heinz Düx, wie er ein halbes Jahr vor Prozessbeginn im Juli 1963 bei einem Ortstermin in Auschwitz-Birkenau vor einem ehemaligen großen Scheiterhaufen steht. Dieser war errichtet worden, weil die Kapazität der Krematorien nicht mehr ausreichte. Düx zieht einen Schilfstengel heraus und findet darunter einen menschlichen Knochen. Dort waren Historikern zufolge 400 ungarische Kinder lebend ins Feuer geworfen worden.

via dpa

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