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Montag, 22. Februar 2016

Verlage unterliegen im Rechtsstreit mit Google

Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin hat die Klage von elf Verlagsgruppen gegen Google abgewiesen. Ihr Vorwurf gegen den US-Konzern: Google missbrauche seine Marktmacht als Suchmaschine und erzwinge die kostenfreie Nutzung von kurzen Textauszügen und kleinen Vorschaubildern, sogenannten "Snippets", von den Verlagen. Das Gericht sah das anders: Der Vorsitzende Richter Peter Scholz argumentierte, Google habe mit seinen Diensten zwar eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Trotzdem benachteilige der Konzern nicht einzelne Verlagshäuser. So bezahle Google keinen Verlag für die Veröffentlichung von Textausschnitten und Bildern. Vielmehr sei das Vorgehen des Konzerns eine "Win-Win-Situation" für alle Beteiligten. Von den "Snippets" würden die Suchenden profitieren, der Suchmaschinenanbieter und letztlich auch die Produzenten von journalistischen Inhalten. Schließlich sorge Google für "Traffic", also Klicks auf Artikel der Verlage und so auch für Werbeeinnahmen. Das sei ein "ausgewogenes System" (via dpa).

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