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Montag, 15. Februar 2016

NS-Aufarbeitung in Ministerien und Behörden

Im Auftrag von Staatsministerin Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), haben das Institut für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ) und das Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam (ZZF) eine Bestandsaufnahme zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Ministerien und zentralen Behörden der Bundesrepublik und der DDR erarbeitet.

Beginnend mit dem Auswärtigen Amt 2005 haben über ein Dutzend Bundesministerien und größere Bundesbehörden damit begonnen, ihre Geschichte durch Unabhängige Historikerkommissionen und im Rahmen zeithistorischer Forschungsprojekte untersuchen zu lassen. In ihrer gemeinsamen Studie „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus. Stand und Perspektiven der Forschung“ umreißen die beiden Historiker Christian Mentel (ZZF) und Niels Weise (IfZ) nun die bisherigen Ergebnisse dieser zum großen Teil noch nicht abgeschlossenen Forschungsprojekte. Die Bilanz konzentriert sich auf institutionelle, sachliche und personelle Kontinuitäten zum Nationalsozialismus und zur Geschichte etwaiger Vorgängerinstitutionen vor 1945 von insgesamt 36 west- und ostdeutschen Institutionen (Bundesministerien, sonstige Oberste Bundesbehörden, Bundesoberbehörden, Ministerien und Behörden der DDR, Bundestag, Volkskammer und Zentralkomitee der SED) von 1949 bis 1969. Dabei steht im Mittelpunkt, wie in den Nachkriegsinstitutionen mit diesen Kontinuitäten und der Frage der NS-Belastung umgegangen wurde.

Daneben zeigt die Studie auch mögliche Perspektiven für den weiteren Fortgang der Forschung auf und bietet Kriterien für Auswahl und Zuschnitt künftiger Forschungsvorhaben in staatlichen Einrichtungen an. Einig sind sich die Bearbeiter der Studie darüber hinaus, dass der Blick auf die Institutionen der DDR ausgeweitet werden muss.

Die Studie für die BKM wurde zwischen Mai und Oktober 2015 erarbeitet und geht auf einen Beschluss des Deutschen Bundestags vom November 2012 zurück. Darin hatten die Abgeordneten die Bundesregierung aufgefordert, das IfZ und das ZZF mit der Erstellung einer Bestandsaufnahme laufender und abgeschlossener Forschungsprojekte zu beauftragen, die „bestehendes Wissen und aktuelles Erkenntnisinteresse“ zusammenführen solle. Diese Forderung fand im Herbst 2013 Eingang in den Koalitionsvertrag (via https://idw-online.de/de/news645988).

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