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Montag, 29. Februar 2016

40 Jahre Pflichtexemplargesetz in Baden-Württemberg

Für die zwei in Karlsruhe und Stuttgart ansässigen Landesbibliotheken Baden-Württembergs gilt seit dem 3. März 1976 das "Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart". Es ist der Grundstein für einen einzigartigen Sammlungsbestand in den beiden Landesbibliotheken. Denn Pflichtexemplare sind Veröffentlichungen, die auf dieser gesetzlichen Grundlage an eine Bibliothek mit Archivauftrag im jeweiligen Bundesland abgeliefert werden müssen.

Zum 40. Jahrestag des Pflichtexemplargesetzes in Baden-Württemberg zeigt die Badische Landesbibliothek Karlsruhe vom 3. März bis zum 14. April 2016 die Ausstellung "Medienvielfalt von gestern bis morgen - 40 Jahre Pflichtexemplargesetz in Baden-Württemberg", die dem Betrachter die Vielfalt der baden-württembergischen Medienproduktion vermittelt.

Neben wissenschaftlicher Fachliteratur großer badischer Verlage wie etwa Springer in Heidelberg, Nomos in Baden-Baden oder Herder in Freiburg hält der Bestand an Pflichtexemplaren u.a. auch zahlreiche Reiseführer, Koch- und Kinderbücher sowie Zeitungen, illustrierte Zeitschriften, Musikalien und Landkarten bereit. Da auch elektronische Medien ablieferungspflichtig sind, finden sich neben gedruckten Materialien Speichermedien von der Diskette über die CD-ROM bis hin zum USB-Stick im Pflichtbestand.

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