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Mittwoch, 2. Dezember 2015

Verwertungsgesellschaften stoppen Zahlungen an Agenturen und Verlage

Autoren, Fotografen und Grafiker dürfen auf eine Verdoppelung der Ausschüttungen hoffen - Peter Mühlbauer

Am 12. November entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im belgischen Musterfall Reprobel, dass die von Verwertungsgesellschaften eingezogene Privatkopieabgabe nur Autoren, nicht jedoch Verlagen zusteht (Az.: C-572/13). Ein Gesetz, das eine hälftige Teilung der Einnahmen zwischen Verlagen und Autoren vorsah, werteten die Luxemburger Richter als Verstoß gegen die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Die Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst und VG Wort haben aus diesem Urteil nun Konsequenzen gezogen....[weiter] http://www.heise.de/tp/artikel/46/46728/1.html

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