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Montag, 2. November 2015

Haushalt der Leibniz-Gemeinschaft steigt

Die großen deutschen Wissenschafts- und Forschungsorganisationen (Max-Planck-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft) werden von Bund und Ländern gemeinsam finanziert - in diesem Jahr (2015) mit insgesamt rund 8,3 Mrd. Euro.

Für das Jahr 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) Ende Oktober 2015 eine weitere Haushaltsentscheidung getroffen: Die 88 Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft (Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL) erhalten 2016 insgesamt 1,153 Mrd. Euro. Dieser Betrag umfasst sowohl die Zuwendungen für den laufenden Betrieb der Einrichtungen in Höhe von rund einer Mrd. Euro als auch Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro, mit denen spezifische Ausbaumaßnahmen oder Sondertatbestände an einzelnen Einrichtungen abgedeckt werden, ferner die Mittel für den Leibniz-Wettbewerb – den internen Projektmittelwettbewerb der Leibniz-Gemeinschaft – und den Strategiefonds des Präsidiums in Höhe von zusammen 32 Mio. Euro. Die Mittel für diese Sachverhalte steigen gegenüber dem Vorjahr, entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation, um drei Prozent (31 Mio. Euro). Damit ermöglichen Bund und Länder über die Sicherung der Grundfinanzierung hinaus wichtige strategische Maßnahmen. Darüber hinaus wenden Bund und Länder für große Baumaßnahmen an Leibniz-Einrichtungen – wie Forschungsneubauten und Grundsanierungen – 2016 rund 92 Mio. Euro auf.

Wie die anderen oben genannten Forschungs- und Wissenschaftsorganisationen profitiert auch die Leibniz-Gemeinschaft seit 2006 von der durch den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) gewährten finanziellen Planungssicherheit: Mit dem Pakt sind Bund und Länder die Verpflichtung eingegangen, ihre Zuwendungen an die großen Wissenschaftsorganisationen (Max-Planck-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft) jährlich um einen festen Prozentsatz zu erhöhen – von 2006 bis 2010 um drei Prozent (PFI I), von 2011 bis 2015 um fünf Prozent (PFI II) und ab 2016 bis 2020 (PFI III) wieder um drei Prozent. Den im PFI III verabredeten drei-prozentigen Aufwuchs trägt dabei, im Unterschied zu den Jahren zuvor, der Bund alleine (via https://idw-online.de/de/news640557).

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