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Freitag, 22. Mai 2015

Vergriffene Werke in der DNB

Zum 1. April 2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können danach unter bestimmten Bedingungen zur Digitalisierung und öffentlichen Bereitstellung lizenziert werden.

Angesichts ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser neu geschaffenen Möglichkeit. Sie arbeitet derzeit am Aufbau eines Services, der privilegierten Institutionen die Recherche und Beantragung vergriffener Monografien über die zuständigen Verwertungsgesellschaften(VG WORT/VG Bild-Kunst) ermöglicht. Der Service beinhaltet neben der Ermittlung, ob ein gesuchtes Werk vergriffen ist, auch die Möglichkeit, für vergriffene Titel direkt einen Lizenzierungsantrag zu stellen und an die VG Wort zu übermitteln. Der Service wird ab Juli 2015 verfügbar sein.

Weitere Informationen u.a. zum Lizenzierungsvorgang, den Kosten und weiteren Bedingungen der Rahmenvereinbarung zwischen KMK und den Verwertungsgesellschaften unter: http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/UrhWahrnG/urhWahrnG_node.html

Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/2015_01_RV_vergriffene_Werke.pdf

Antragsdienst nach Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG): http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/UrhWahrnG/antragsdienst.html

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