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Donnerstag, 4. September 2014

Diskriminierende Parodien sind urheberrechtlich unzulässig

Künstler können sich gegen eine fremdenfeindliche oder anderweitig diskriminierende Parodie ihres Werks wehren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Belgien (http://www.sueddeutsche.de/kultur/entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs-diskriminierende-parodien-sind-unzulaessig-1.2114477).

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