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Dienstag, 25. März 2014

EU-Länder wollen Urheberrechtsausnahmen für Blinde erweitern

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung eines Vertrags, der Blinden den Zugang zu geschützten Werken erleichtern soll.
Die EU-Länder wollen sich dazu verpflichten, eine pauschale Urheberrechtsausnahme für Blinde zu schaffen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) hat vergangene Woche den Weg frei gemacht für den Beitritt zu einem internationalen Vertrag der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Die in Marrakesch im Juni 2013 nach jahrelangen Verhandlungen angenommene Übereinkunft soll Blindenorganisationen künftig vor allem die grenzüberschreitende Weitergabe und Reproduktion geschützter Werke in Formaten erlauben, die für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind (nach: heise online vom 24.03.2014).

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